Verlässlich bei der Wahl der Produkte

Allg. Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (ABP’s)

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten gemäß den Landesbauordnungen der Länder und wird auf einem Bauprodukt durch das Übereinstimmungszeichen kenntlich gemacht.

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) werden für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten erteilt, wenn Regelwerke zur Beurteilung vorliegen und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. Auch bei diesem Genehmigungsinstrument können Auflagen formuliert werden, die z.B. besondere Bedingungen für die Herstellung und Überwachung definieren.